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Abgabe von Speisen und Getränken: 7 % oder 19 % PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 12:21 Uhr
Ein für die Gastronomie unsägliches Thema ist die Bestimmung des zutreffenden Steuersatzes bei der Abgabe von Speisen und Getränken. Was in der Theorie einfach klingt, die Lieferung von Nahrungsmitteln ist begünstigt, Dienstleistungen in Verbindung hiermit nicht, beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit endlos.









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