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Geschrieben von: BMF
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Donnerstag, den 22. September 2011 um 13:16 Uhr |
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Mit dem Abkommen soll eine effektive Besteuerung von Vermögenswerten deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz sichergestellt werden. Dies soll sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft gelten und dadurch geschehen, dass
1. unversteuerte Vermögenswerte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz auf der Grundlage dieses Abkommens pauschal mit einem Steuersatz von 19 bis 34 % auf das Kapital nachversteuert werden;
2. auf zukünftig anfallende Erträge und Gewinne aus Vermögenswerten nach den Regelungen dieses Abkommens eine Steuer mit grundsätzlicher Abgeltungswirkung erhoben wird.
Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation kurch die gesetzgebenden Körperschaften.
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