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Abkommenskindergeld: Keine Kindergeldberechtigung während einer Sperrzeit (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 09. Januar 2012 um 13:00 Uhr
Während der Dauer einer Sperrzeit erhält der Arbeitslose mangels tatsächlichen Leistungsbezugs kein Arbeitslosengeld i.S. des Sozialabkommens mit Jugoslawien und ist daher nicht kindergeldberechtigt.









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