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Abspaltung durch Neugründung bewirkt keine Gesamtrechtsnachfolge PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 13:30 Uhr
Bei einer Abspaltung durch Neugründung ist der übernehmende Rechtsträger nicht Gesamtrechtsnachfolger des übertragenden Rechtsträgers. Dieser bleibt deshalb jedenfalls ...









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