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AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage: Teilwert (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 22. März 2010 um 10:30 Uhr
Nach Einlage eines bisher im Privatvermögen befindlichen vermieteten Gebäudes in ein Betriebsvermögen ist Bemessungsgrundlage für die AfA der Einlagewert (Teilwert) abzüglich der vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen Absetzungen.









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