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Alle Steuerpflichtigen: Kosten für alternative Heilmethoden als außergewöhnliche Belastung? PDF Drucken E-Mail
  
Sonntag, den 31. Januar 2010 um 11:40 Uhr
Arztkosten können - soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden - außergewöhnliche Belastungen darstellen.









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