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Alleinerziehende: Steuerlicher Entlastungsbetrag nur für einen Elternteil (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 28. Juli 2010 um 07:20 Uhr
Der einkommensteuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht nur einem Elternteil zu, auch wenn sich das Kind in annähernd gleichem Umfang wechselweise bei seinen getrennt lebenden Eltern aufhält.









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