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Anmeldung der Zweigniederlassung einer Private Limited in Deutschland PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 15. April 2011 um 08:50 Uhr
Will eine nach englischem Recht gegründete Private Limited Company eine deutsche Zweigniederlassung errichten, so gilt für deren Eintragung in das Handelsregister deutsches Recht. Wie ein begrüßenswert pragmatischer Beschluss des OLG Hamm zeigt, sind dabei allerdings deutsche und englische Eintragungsbestimmungen durch das Registergericht zu harmonisieren.









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