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Anrechnungsverfügung: Keine Korrektur nach Zahlungsverjährung (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 18. Januar 2012 um 09:45 Uhr
Das Finanzamt kann versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als 5 Jahre verstrichen sind.









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