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Anteilsveräußerung: Kein Vorsteuerabzug aus Beratungskosten (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 07. Februar 2012 um 10:20 Uhr
Die Veräußerung von Anteilen durch Kommanditisten einer KG eröffnet der KG keinen Vorsteuerabzug aus damit verbundenen Beratungskosten. Die Leistung wird nicht für die KG bezogen, selbst wenn durch den Verkauf mittelbar die weitere Finanzierung der KG sichergestellt werden soll.









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