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Arbeitslohnspenden für Japan: Abgabenfrei nur im Steuerrecht PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 06. April 2011 um 08:40 Uhr
Japan benötigt in seiner großen Not Hilfe. Für Spenden aus Arbeitslohn gelten ab jetzt steuerliche Ausnahmeregelungen. Für die Sozialversicherung gelten diese aber nicht.









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