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Arbeitsrecht: Mobbing rechtfertigt Schmerzensgeld und Schadensersatz (LAG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 08. Dezember 2009 um 10:10 Uhr
Arbeitgeber dürfen nicht versuchen, einen Angestellten aus dem Betrieb zu mobben. Falls sie das doch tun, riskieren sie, Schmerzensgeld zahlen und Schadensersatz leisten zu müssen.









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