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Arbeitszimmer: Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 30. Januar 2012 um 12:00 Uhr
1. Bei einem Richter liegt der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im Gericht und nicht im häuslichen Arbeitszimmer. 2. Bei einem Hochschullehrer liegt der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit in der Universität und nicht im häuslichen Arbeitszimmer.









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