| Aufwendungen für Sprachkurs im EU-Ausland als Werbungskosten |
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| Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 13:06 Uhr | ||||
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Bei einem Sprachkurs im Ausland ist durch eine Gesamtwürdigung zu bestimmen, ob neben den reinen Kursgebühren auch die Aufwendungen für die mit dem Sprachkurs verbundene Reise beruflich veranlasst und demzufolge als Werbungskosten abziehbar sind. Dass dies auch bei einem Sprachkurs in Mexico möglich ist, bestätigte jetzt das FG Rheinland-Pfalz.
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