Ausbildung von Hunden ist gewerbesteuerpflichtig
Bei einer Hundeschule für Blindenführhunde handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, entschied das FG Münster. Dass hier auch Menschen mitunterrichtet werden, ändert daran nichts. Die Klägerin hatte im entschiedenen Fall argumentiert, dass sie mit der Ausbildung der Hunde unterrichtend und erzieherisch im Sinne von § 18 EStG tätig sei. Die Richter folgten diesem Argument nicht und […]
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