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Ausbildungskosten: Urteil des BFH zur steuerlichen Absetzbarkeit (BMF) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 23. August 2011 um 00:15 Uhr
Der BFH in München hat mit 2Urteilen vom 28.7.2011 entschieden, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Studium nach geltender Rechtslage als Werbungskosten steuerlich anzuerkennen sein können.









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