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Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 04. Januar 2012 um 10:20 Uhr
Private und öffentliche Arbeitgeber müssen auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigen, sofern sie über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen. Er kann stattdessen aber auch eine sog. Ausgleichsabgabe zahlen.









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