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Ausländische Körperschaftsteuer: Keine Anrechnung bei Steuerfreistellung aufgrund DBA (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 05. Januar 2012 um 13:05 Uhr
Dividenden einer ausländischen Tochtergesellschaft, die nach einem DBA im Inland von der Besteuerung freigestellt sind, können nicht der deutschen Besteuerung unterworfen werden, um damit der Muttergesellschaft die Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer zu ermöglichen.









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