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Außenprüfung: Grenzen des Dateneinsichtsrechts (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 25. September 2009 um 09:40 Uhr
Die Finanzbehörde kann zwar bei einer Außenprüfung in elektronisch geführte Daten und Aufzeichnungen Einsicht nehmen (§ 147 Abs. 6 AO); dieses Recht besteht jedoch nicht hinsichtlich solcher Aufzeichnungen, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind.









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