Steuer-Nachrichten - Steuernachrichten

Außergewöhnliche Belastung: Angabe der Einnahmen aus Kapitalvermögen PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 02. Juni 2010 um 10:35 Uhr
Grundsätzlich ist die Steuer auf Kapitalerträge ab dem Kalenderjahr 2009 mit der Einbehaltung der Abgeltungsteuer erledigt, so dass die Erträge nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen.









gesamten Artikel lesen bei Haufe.de



 

choose language



Länder

73.8%Germany Germany
15%United States United States
2.1%Japan Japan
1.7%Israel Israel
0.9%United Kingdom United Kingdom

Besucher

Total: 89867