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Außergewöhnliche Belastung: Unterhaltsleistungen an Enkelkinder nicht berücksichtigungsfähig (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 19. Januar 2010 um 10:50 Uhr
Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen sind nur abzugsfähig, wenn weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld haben.









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