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Außergewöhnliche Belastungen: Berücksichtigung von Zivilprozesskosten (BMF) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 22. Dezember 2011 um 01:15 Uhr
Mit Urteil vom 12.5.2011 (Az. VI R 42/10) hat der BFH entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige darlegen kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.









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