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Aussetzungszinsen: Keine Zinspflicht für zu hoch ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbe PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 20. Januar 2012 um 01:10 Uhr
Hatte der Rechtsbehelf in vollem Umfang Erfolg, kann das Finanzamt auch dann keine Aussetzungszinsen festsetzen, wenn es irrtümlich einen zu hohen Betrag von der Vollziehung ausgesetzt hatte.









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