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Bauleistungen - Neues zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 11. Januar 2010 um 10:21 Uhr
Zur Sicherstellung des Steueraufkommens schulden Bauleister im Sinne des § 13b UStG die Umsatzsteuer aus Bauleistungen, die an sie erbracht werden. Sie müssen die Umsatzsteuer errechnen, anmelden und an ihr Finanzamt abführen. Korrespondierend hierzu steht ihnen grundsätzlich der Vorsteuerabzug aus diesen Leistungen zu.









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