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Beherbergungs- und Verpflegungsumsätze: Ermäßigter Steuersatz für gemeinnützigen Zweckbetrieb? (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 19. April 2011 um 08:45 Uhr
Zusätzliche Leistungen, die ein gemeinnütziger Zweckbetrieb außerhalb seines eigentlichen Satzungszwecks erbringt, unterliegen nicht ohne Weiteres dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, sondern nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 8a Satz 3 UStG.









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