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Berufsausbildungskosten/Erststudium: Musterverfahren (BdSt) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 05. Januar 2012 um 10:20 Uhr
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für das Erststudium oder eine Erstausbildung als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden können. Dem hat der Gesetzgeber den Riegel vorgeschoben. Nun ist hiergegen ein Verfahren vor dem FG Baden-Württemberg anhängig.









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