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Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger: Keine Gewerbesteuer (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 13. August 2010 um 09:40 Uhr
Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Qualifikation der Einkünfte von berufsmäßigen Betreuern und Verfahrenspflegern geändert und die Einkünfte als nicht gewerblich behandelt. Damit unterliegen die Einkünfte nicht mehr der Gewerbesteuer.









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