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Berufskleidung: Nachgewiesene Aufwendungen für die Reinigung als Werbungskosten? (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 26. November 2010 um 10:00 Uhr
Mit Urteil zur Einkommensteuer 2007 hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Reinigungskosten für Kleidung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden können.









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