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Berufskraftfahrer: Kein pauschaler Werbungskostenabzug für Nutzung von Sanitäreinrichtungen (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 29. Dezember 2011 um 01:25 Uhr
Ein Berufskraftfahrer kann für die Nutzung von Duschen und Toiletten auf Raststätten keine pauschalen Werbungskosten abziehen, wenn er die Aufwendungen nicht einmal annähernd glaubhaft machen kann. Einen schätzungsweisen Ansatz schloss das FG aufgrund der dünnen Beweislage aus.









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