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Berufssoldat im Auslandseinsatz: Keine steuerliche Berücksichtigung von Unterkunftskosten (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 09. Februar 2010 um 11:10 Uhr
Ein Berufssoldat, der im Ausland stationiert ist, kann im Regelfall Unterkunftskosten nicht als Kosten einer doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen, wie sich aus einem aktuellen Urteil des FG Berlin-Brandenburg ergibt.







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