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Beschränkte Abziehbarkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung verfassungsgemäß (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 18. Januar 2010 um 13:00 Uhr
Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die im zeitlichen Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes geleistet werden, sind als Sonderausgaben nur beschränkt abziehbar. Hiergegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.









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