| Besserer Verbraucherschutz bei der Riester-Rente: Zulagenanspruch kann nachträglich gesichert werden (BMF) |
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| Freitag, den 06. Mai 2011 um 08:37 Uhr | ||||
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Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch im Rahmen eines Gesetzentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen eine deutliche Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Riester-Rente beschlossen. Damit reagiert die Bundesregierung auf Fälle, in denen gezahlte Zulagen zurückgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hatten. Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen und der Bundesminister [...]
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