| Beteiligungen: Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Absenkung der Beteiligungsgrenze |
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| Dienstag, den 28. Dezember 2010 um 01:20 Uhr | ||||
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War ein Steuerpflichtiger vor der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31.3.1999 zu nicht mehr als 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, ist er aber durch die Herabsetzung der Beteiligungsgrenze auf 10 % in die Steuerpflicht nach § 17 EStG hineingewachsen, dürfen vor dem 31.3.1999 entstandene Wertsteigerungen steuerlich nicht erfasst werden.
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