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Betreutes Wohnen: Leistungen eines gemeinnützigen Vereins sind umsatzsteuerfrei (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 31. August 2011 um 08:40 Uhr
Leistungen der Altenhilfe im Bereich des "betreuten Wohnens", die von einem gemeinnützigen Verein der freien Wohlfahrtspflege gegenüber Senioren erbracht werden, sind von der Umsatzsteuer befreit.









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