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Betriebausgaben: Abzug von Mietaufwendungen bei betrieblicher Veranlassung (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 11. August 2010 um 23:30 Uhr
Ein Freiberufler kann Mietaufwendungen für eine möblierte Wohnung, die er betrieblich veranlasst zeitweise im Jahr nutzt, für die Tage der tatsächlichen Nutzung als Betriebsausgaben geltend machen.









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