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Betriebsbedingte Kündigung angestellter Anwälte in Großkanzleien PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 11. Januar 2010 um 10:16 Uhr
Nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte reicht es für eine betriebsbedingte Kündigung nicht aus, dass es zu einem Umsatz- oder Auftragsrückgang kommt. Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ist eine hierauf gestützte Kündigung regelmäßig unwirksam.









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