| Betriebsbedingte Kündigung angestellter Anwälte in Großkanzleien |
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| Montag, den 11. Januar 2010 um 10:16 Uhr | ||||
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Nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte reicht es für eine betriebsbedingte Kündigung nicht aus, dass es zu einem Umsatz- oder Auftragsrückgang kommt. Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ist eine hierauf gestützte Kündigung regelmäßig unwirksam.
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