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Betriebsprüfer darf auf Dokumentenmanagement-Systeme zugreifen (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 22. Juni 2011 um 08:20 Uhr
Ob E-Bilanz oder die Einführung von Dokumentenmanagement-Systemen in Betrieben – die Digitalisierung von Unternehmensdaten schreitet voran. Doch darf der Betriebsprüfer diese lesen? - Der BFH sagt ja, sofern es sich um besteuerungsrelevante Daten handelt.









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