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Betriebsprüfung: Prüfungsanordnung für nur einen Veranlagungszeitraum ermessensfehlerhaft (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 12. November 2009 um 09:40 Uhr
Ordnet das Finanzamt bei einem Großbetrieb, der der ständigen Betriebsprüfung unterliegt und der bislang jeweils für drei Veranlagungszeiträume geprüft wurde, gegen den Willen des Unternehmers die zeitnahe Prüfung nur eines Veranlagungszeitraums an, kann dies ermessensfehlerhaft sein.









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