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Betriebsrat: Elektronisches Leserecht von Dateien und e-Mail PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 03. November 2009 um 01:20 Uhr
Jedes Betriebsratsmitglied verfügt über das uneingeschränkte Recht, auf Datenträgern gespeicherte Dateien sowie e-Mails des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen. Dies belegt ein aktuelles BAG-Urteil.









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