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Betriebsveräußerungs-/aufgabegewinn: Zuordnung der gemäß § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallenden Gewerb PDF Drucken E-Mail
  
Sonntag, den 21. Februar 2010 um 13:15 Uhr
Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und anschließend der (übergegangene) Betrieb von der Personengesellschaft veräußert, mindert die nach § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallende Gewerbesteuer als Veräußerungskosten den Veräußerungsgewinn.









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