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Bewertung von Einlagen, die  vorher zur Erzielung von Überschusseinkünften genutzt wurden (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 18. Dezember 2009 um 11:50 Uhr
Wird ein zunächst zur Erzielung von Vermietungseinkünften genutztes Gebäude in ein Betriebsvermögen eingelegt, ist Bemessungsgrundlage für die AfA die Differenz zwischen dem Einlagewert (Teilwert) und den vor der Einlage bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen AfA.









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