BFH Kommentierung: Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegekindern in den eigenen Haushalt sind steuerfrei
Leistungen der Jugendhilfe für die Aufnahme von Pflegekindern in den eigenen Haushalt sind auch dann eine steuerfreie Erziehungsbeihilfe, wenn die Betreuung über eine privatrechtliche Institution abgewickelt wird.
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