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Bilanzrecht: Beizulegender Zeitwert wird neuer Bewertungsmaßstab PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 18. Februar 2010 um 11:40 Uhr
Im Zuge des BilMoG hat der Gesetzgeber den beizulegenden Zeitwert als neuen Bewertungsmaßstab im Bilanzrecht definiert. Da in der Steuerbilanz keine Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert erfolgt, ergeben sich aus dem Unterschied zur Handelsbilanz latente Steuern.









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