BMF: Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen von Tagespflegepersonen
Durch das StÄnd-AnpG-Kroatien wurde der Verweis in § 4 Nr. 25 Satz 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc UStG zur Anerkennung einer begünstigten Kindertagespflegeperson im Nachgang zur Neufassung des § 24 SGB VIII geändert. Die Änderung ist am 31.7.2014 in Kraft getreten.
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