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Buchführung: Auffälligkeiten beim "Chi-Quadrat-Test" allein kein Grund zur Beanstandung (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 03. November 2011 um 01:15 Uhr
Das FG Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob Auffälligkeiten bei dem sog. Chi-Quadrat-Test zur Beanstandung der Buchführung – und damit zur Schätzung eines höheren Umsatzes/Gewinns - berechtigen, wenn sonst keine weiteren Mängel der Buchführung gegeben sind.









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