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Buchung ohne Beleg: Steuerberater haftet nicht bei enttäuschter Gewinnerwartung des Betriebserwerb PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 21. September 2010 um 11:00 Uhr
Werden Betriebseinnahmen vom Steuerberater ohne Belege eingebucht und dient die Gewinnermittlung in späteren Verkaufsverhandlungen als Nachweis für die Ertragskraft des Unternehmens, kann der neue Betriebserwerber den Steuerberater nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die Gewinnerwartungen enttäuscht werden.









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