| Bundesfinanzhof hat entschieden: 1%-Regelung für alle Fahrzeuge |
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| Sonntag, den 16. Mai 2010 um 08:00 Uhr | ||||
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Die „Ein-Prozentregelung“ gilt ab sofort für alle privat genutzten Firmenwagen, entschied der BFH
Die Kurzfassung ist: Wer als Unternehmer nicht (zum Beispiel per Fahrtenbuch) nachweisen kann, dass ein Fahrzeug des Unternehmens ausschließlich gewerblich genutzt wurde, muss davon 1 Prozent des Listenpreises plus Sonderausstattung monatlich als privates Einkommen versteuern.
Durch dieses Urteil des Bundesfinanzhofes hat ein selbständiger Unternehmensberater [...]
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