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Bundesfinanzhof zur Entfernungspauschale - Auch der längere Weg zur Arbeit ist absetzbar PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 08. Februar 2012 um 11:22 Uhr
Eigentlich kann nur die kürzeste Strecke zum Arbeitsplatz bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Urteil klargestellt, dass auch Ausnahmen möglich sind.








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