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Bundesverfassungsgericht: Abzugsverbot für häusliches Arbeitszimmer teilweise verfassungswidrig (Ko PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 29. Juli 2010 um 12:00 Uhr
Nach dem heute vom BVerfG veröffentlichten Beschluss ist die seit 2007 geltende Neuregelung beim häuslichen Arbeitszimmer zum Teil verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist daher verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend ab 2007 zu beseitigen.









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