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BVerfG: Regelungen des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht verfassungswidrig PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 12. August 2010 um 11:05 Uhr
Das BVerfG hat den Grenzbetrag für volljährige Kinder i. H. v. 8.004 EUR für verfassungsgemäß erklärt. Damit wurde die Beschwerde eines Vaters abgewiesen, dessen sich in der Ausbildung befindlicher Sohn kein Kindergeld mehr erhielt.









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